Themen

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Die Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung Baden-Württemberg ist der Fachverband für Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Baden-Württemberg. Zweck der Arbeitsgemeinschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung zum Schutz der Natur und Umwelt. Dieser Zweck wird verwirklicht durch Bildungs- und Beratungsarbeit zum Thema Natur und Umwelt. Dazu gehört zum Beispiel die Organisation von themenspezifischen Fachtagungen und Veranstaltungen, aber auch die Stellungnahme zu entsprechenden Themen.

 

Hier finden Sie einige aktuelle Stellungnahmen der ANU Baden-Württemberg.

Reform der Forstverwaltung und Waldpädagogik

Im November 2019 beteiligte sich die ANU an der Anhörung zum Gesetz zur Neuorganisation der Forstverwaltung Baden-Württemberg. In einem Schreiben an Landesforstpräsidenten Reger formulierten wir folgenden Standpunkt:

“Wir begrüßen es grundsätzlich, dass die Waldpädagogik auch zukünftig als staatlicher Bildungsauftrag erhalten bleibt und dass die Anstalt ForstBW die konzeptionelle Weiterentwicklung übernehmen wird. Die Zertifizierung innerhalb von Forst BW (berufsbegleitende Weiterbildung zum staatlich zertifizierten Waldpädagogen) ist aus unserer Sicht Sache des Landes und wird in der künftigen AöR vorgeschrieben und den Unteren Forstbehörden empfohlen.

Wir bitten Sie zu berücksichtigen,

  • dass die waldpädagogische Arbeit von Dritten (also von außerhalb der Forstverwaltung) auch weiterhin als wichtige und notwendige Ergänzung des Angebotes der Forstverwaltung und der AöR gesehen und unterstützt wird,
  • dass bei den in der Waldpädagogik beteiligten Dritten auch andere Zertifikate und/oder Ausbildungen Dritter anerkannt werden (wie bspw. Naturpädagogik, Wildnispädagogik uvm.)
  • dass in ausreichender Höhe finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um die Waldpädagogik auf der Fläche auch weiterhin von und mit Dritten durchführen und finanzieren zu können.”

Gemeinnützige Bildungsangebote in der Corona-Pandemie

Im Mai 2020 wandten wir uns mit einem Brief an Kultusministerin Eisenmann:

“Neben Hilfen für private Unternehmen und freiberuflichen Akteuren sind aus unserer Sicht in diesem Zusammenhang auch gezielte Maßnahmen zur Unterstützung gemeinnütziger Bildungsanbieter notwendig, da diese durch das Raster der bisherigen Unterstützungen gefallen sind. Auch KfW-Kredite für Liquiditätshilfen können nicht genutzt werden, da die Bildungsanbieter ihre Angebote im schulnahen Raum (z.B. außerschulische Lernorte) nicht im wirtschaftlichen, sondern im ideellen Bereich anbieten.

Konkret bedroht sind im Bereich der außerschulischen Bildung insbesondere kleinere zivilgesellschaftliche Bildungsanbieter, die üblicherweise nicht über eine ausreichende Liquidität verfügen oder in hohem Maße von Projektmitteln durch Dritte abhängig sind. Diese Form der Finanzierung macht es nahezu unmöglich Rücklagen zu bilden, gleichzeitig fallen derzeit vermehrt Spenden und Fördermittel von Stiftungen weg. Die aktuelle Situation wird dadurch erschwert, dass Projektförderungen an Projektergebnisse gekoppelt sind, die derzeit nicht realisierbar sind, da Schulen laut Verordnung bis zum Schuljahresende nicht mit außerschulischen Akteuren zusammenarbeiten dürfen.

Wir bitten Sie daher, dass Sie sich für ein besonderes Hilfsprogramm für gemeinnützige Bildungseinrichtungen auszusprechen oder bisherige Hilfsprogramme so ausgestalten/anpassen, dass diese auch für gemeinnützige Bildungseinrichtungen nutzbar sind. Die außerschulischen Bildungsanbieter und Lernorte sollten als wichtige Bausteine des schulnahen Raumes auch für die Zukunft strukturell erhalten bleiben. Viele Akteure haben sich mit ihren Angeboten für den außerunterrichtlichen Bereich stark an den aktuellen Bildungsplänen (z.B. zur Leitperspektive BNE) und an dem Orientierungsplan ausgerichtet. Mit ihren Ressourcen und Kompetenzen ständen sie dann zukünftig zur ergänzenden Unterstützung (und auch Weiterbildung) in den Bereichen der Kindergärten und Schulen weiterhin zur Verfügung.”